[DL-RS] Deutschland-Rundspruch 1/2010, 1. KW

Deutschlandrundspruch des DARC e.V. rundspruch at lists.darc.de
Do Jan 7 15:33:32 CET 2010


DARC e.V. Lindenallee 4, 34225 Baunatal, Telefon 0561 949880
Deutschland-Rundspruch 1/2010, 1. KW
(Redaktionsschluss: Dienstag 10 Uhr, freigegeben für Rundspruchsendungen 
ab Donnerstag, den 7. Januar 2010, 17:30 UTC)
(An die Rundspruchsprecher: Internet-Linkverweise nicht vorlesen, z. B. 
[X]; lediglich für die Schriftfassung werden diese am Ende des 
Rundspruches aufgelistet.)

Hallo, liebe SWLs, YLs und OMs,
Sie hören den Deutschland-Rundspruch Nummer 1 des Deutschen 
Amateur-Radio-Club für die 1. Kalenderwoche 2010. Diesmal haben wir 
Meldungen zu folgenden Themen:

- Teilbereich 7100 bis 7200 kHz mit höherer Leistung nutzbar
- Auswertung zur Weihnachtssendung des Längstwellensenders SAQ
- Webseite informiert über Status von OSCAR-Satelliten
- DARC will Antrag auf Berufung stellen
- Amateurfunk im Auto weiterhin erlaubt
- DARC bietet Seminar für Funktionsträger an
- Termine
- Aktuelle Conteste
und
- Was gibt es Neues über das Funkwetter?

Hier die Meldungen:

Teilbereich 7100 bis 7200 kHz mit höherer Leistung nutzbar
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Wie es das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) im 
Gespräch mit dem Runden Tisch Amateurfunk (RTA) am 8. Oktober zugesagt 
hatte, ist der Frequenzteilbereich 7100 bis 7200 kHz seit dem 16. Dezember 
für die Funkamateure der Zeugnisklasse A mit einer maximalen Leistung von 
750 W (PEP) nutzbar. Das BMWi hat dies mit der letzten Amtsblattmitteilung 
Nr. 621/2009 des Jahres veröffentlicht und weist darauf hin, dass 
Störungen zu vermeiden sind und die maximale Leistung nur dann 
auszuschöpfen ist, wenn es zur Aufrechterhaltung einer Funkverbindung oder 
für experimentelle Zwecke als zwingend notwendig erachtet wird. Die 
Übergangsregelung zugunsten der Funkamateure und zur Förderung des 
Experimentierfunkdienstes ist sinnvoll, da die in Kraft getretene Zweite 
Verordnung zur Änderung der Frequenzbereichszuweisungsplanverordnung die 
Nutzung des Frequenzbereiches 7100 bis 7200 kHz für den Amateurfunkdienst 
bereits enthielt. Die speziellen Bestimmungen über den Amateurfunkdienst, 
explizit die Amateurfunkverordnung, müssen aber noch angepasst werden. Die 
Novellierung der Amateurfunkverordnung erfolgt in diesem Jahr unter 
Berücksichtigung der Eingaben des RTA als Interessenvertretung der 
deutschen Funkamateure.


Auswertung zur Weihnachtssendung des Längstwellensenders SAQ
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140 Empfangsberichte liegen den Verantwortlichen des schwedischen 
Längstwellensenders SAQ in Grimeton zur Weihnachtsaussendung am 24. 
Dezember vor. Die CW-Signale des 200-kW-Maschinensenders auf 17,2 kHz um 
08:00 Uhr UTC wurden vorwiegend in Europa, teilweise mit schwächerem 
Signalpegel auch in den USA gehört. Weitere 60 Zuhörer verfolgten das 
Geschehen über internetbasierte WebSDR-Empfänger.


Webseite informiert über Status von OSCAR-Satelliten
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Die neue Webseite [1] von David Carr, KD5QGR, informiert ihre Nutzer über 
den aktuellen Status von Amateurfunksatelliten. Tabellenartig wird hier 
über die Zeit hinweg aufgezeigt, ob jeweilige Transponder oder Repeater 
aktiv sind, Telemetrie oder Baken zu empfangen sind oder ob die Mannschaft 
der Internationalen Raumstation ISS per Phonie aktiv ist. Als 
Datengrundlage dienen Meldungen einzelner Funkamateure. Jeder ist folglich 
aufgerufen, seine Beobachtungen als Datenbasis zur Verfügung zu stellen.


DARC stellt Antrag auf Berufung
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In der Verwaltungsrechtssache eines Mitglieds wegen Störungen des 
Rundfunks- und Amateurfunkempfangs, die vom DARC unterstützt wird, hatte 
das Verwaltungsgericht Karlsruhe aufgrund der mündlichen Verhandlung am 
20. Oktober 2009, die Klage abgewiesen - der Deutschland-Rundspruch Nr. 42 
berichtete. Die Klage vor dem Verwaltungsgericht Karlsruhe war gerichtet 
gegen die Bundesrepublik Deutschland, diese vertreten durch die 
Bundesnetzagentur. Mit der Klage wurde ein Einschreiten gegen ein 
PLC-Anbieter wegen konkreter Störungen verlangt. Der DARC e.V. unterstützt 
den Kläger und Funkamateur weiter fachlich und finanziell und hält den 
Prozess für bedeutsam für alle Funkamateure. Der DARC stellt daher den 
Antrag auf Zulassung der Berufung vor dem Verwaltungsgerichtshof Mannheim. 
Berufungsgründe hält der Vorstand für gegeben. Die Thematik ist von 
grundsätzlicher Bedeutung. Außerdem wird die mangelhafte Aufklärung durch 
das Gericht gerügt.


Amateurfunk im Auto weiterhin erlaubt
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Ende vergangenen Jahres zeigten sich einige Funkamateure infolge einer 
Pressemitteilung über ein Urteil des Oberlandesgerichtes Celle 
verunsichert, ob Funken während der Fahrt verboten sein soll. An dieser 
Stelle sei auf die Meldung im Deutschland-Rundspruch Nr. 34/2009 
hingewiesen. Dort haben wir die Mitglieder bereits zur Sachlage 
informiert, hier nochmals der grobe Wortlaut zur Wiederholung:
"Die Benutzung von Funkgeräten während einer Autofahrt kann verboten sein, 
wenn ein Funkgerät über eine Zusatzfunktion verfügt, die es dem Benutzer 
ermöglicht, Telefonate in das Fernsprechnetz abzusetzen ... Die 
Entscheidung betraf einen Fall, in dem ein Mann während der Fahrt ein 
Mobilfunkgerät an das rechte Ohr hielt und damit kommuniziert hatte. Vom 
Grundsatz her bleibt es aber dabei, dass nach dem Wortlaut der Vorschrift 
in der Straßenverkehrsordnung lediglich die Benutzung von Mobil- und 
Autotelefonen, nicht aber die Benutzung und Bedienung von Funkgeräten 
verboten ist. Der Betrieb eines Amateurfunkgerätes im Sinne des 
Amateurfunkgesetzes während einer Autofahrt ist daher nach der 
Straßenverkehrsordnung nicht verboten."


DARC bietet Seminar für Funktionsträger an
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Für das Informations- und Führungsseminar des DARC e.V. in Baunatal, vom 
16. bis 18. April, sind noch einige Plätze frei. Das siebte 
Funktionsträgerseminar richtet sich an alle Mitglieder, die im DARC e.V. 
ein Amt bekleiden oder dies in naher Zukunft anstreben. Ziel des Seminars 
ist es, die Funktionsträger über die Strukturen des Verbandes zu 
informieren, und ihnen Unterstützung und Tipps für die Ausübung des Amtes 
zu geben. Die Themenbereiche sind: Geschäftsstelle als 
Dienstleistungszentrum, OV-Mappe als hilfreiches Nachschlagewerk, 
Einführung in die Mitgliederverwaltungssoftware DAS at PC, Vereinsrecht und 
Haftungsfragen, Versicherungsfragen sowie Presse- und 
Öffentlichkeitsarbeit. Das Schulungsangebot wird am Abend mit Workshops im 
Amateurfunkzentrum ergänzt. Weitere Informationen und das Anmeldeformular 
erhalten Sie vom DARC-Serviceteam per E-Mail [2].


Termine
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Der Bavarian Contest Club (BCC) trifft sich am 16. Januar zum 
"Heilig-Dreikönigs-Treffen" im Hotel Linden in Linden bei Landshut. 
Eingeladen sind neben BCC-Mitgliedern alle, die Spaß am Amateurfunk haben, 
speziell Contester und DXer. Viele Gäste reisen bereits am Vormittag an, 
das Programm beginnt ab ca. 13.30 Uhr. Neben interessanten Vorträgen zu 
contestrelevanten Themen werden vom BCC erzielte Ergebnisse des 
vergangenen Jahres ausgewertet. Das Ende des Treffens ist offen, unter 
Tel. (0 87 04) 83 56 können Zimmer reserviert werden. Aktuelle 
Informationen zum Vortragsprogramm sowie die Anfahrtsbeschreibung finden 
Sie auf der BCC-Webseite [3]. Fragen bitte an Irina Stieber, DL8DYL [4].
Bereits jetzt vormerken kann man sich das Jubiläumsfest 60 Jahre DARC e.V. 
im Amateurfunkzentrum Baunatal. Am Samstag, dem 18. September sind alle 
Mitglieder und Freunde des DARC e.V. eingeladen, das Amateurfunkzentrum zu 
besichtigen. Die Besucher erwartet ein Amateurfunkmarkt mit 
Händlerbeteiligung, Funkbetrieb an der Clubstation DF0AFZ und ein 
umfangreiches Aktionsprogramm.


Aktuelle Conteste
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Bis 7. Januar: Aktivitätswoche Rheinland-Pfalz
Bis 31. Dezember: RTC-Jahreswettbewerb und Jahreswettbewerb der DOK-Börse
9. Januar: Aktivitätstag Distrikt Nordrhein
10. Januar: Midwinter Contest und DARC 10-m-Contest
11. Januar: Midwinter Contest
16. bis 17. Januar: HA DX Contest und UK DX RTTY Contest
Die Ausschreibungen finden Sie auf der Webseite des DX und 
HF-Funksportreferates [dx] sowie mittels der Contesttermin-Tabelle in der 
CQ DL 1/10 auf S. 58.


Der Funkwetterbericht vom 5. Januar, erstellt von Hartmut Büttig, DL1VDL
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Rückblick vom 20. Dezember bis 4. Januar: Die Sonne präsentierte uns ein 
Weihnachtsgeschenk, denn die täglichen Messwerte der Sonnenaktivität haben 
zuvor gehegte Befürchtungen vom Sonnenfleckenminimum ohne sichtbares Ende 
oder etwa eine Wiederholung des Maunder-Minimums erst einmal in die 
"Schublade" geräumt.
Zwischen dem 9. Dezember und dem 4. Januar war nur der 25. Dezember ein 
sonnenfleckenfreier Tag. Der solare Flux fiel von 83,7 am 20. Dezember bis 
74,5 am 4. Januar. C-Flares gab es zwei am 21., fünf am 22., einen am 23. 
Dezember, drei am 2. Januar und jeweils einen an den Folgetagen. Der 
geomagnetische Index k war nie größer als zwei, sehr oft sogar Null, also 
sehr ruhig.
Außerdem lagen im Berichtszeitraum die Wintersonnenwende und am frühen 4. 
Januar das Maximum des Meteorschauers der Quadrantiden.
In der Amateurfunkpraxis spiegelte sich die positive Entwicklung auf der 
Sonne wider. Beispiele: Das 15-m-Band öffnete oft lange und gut. In der 
Weihnachtswoche war Felix, DP1POL, auf 80 m zu arbeiten, obwohl in der 
Antarktis zurzeit die Sonne nicht untergeht. Auf 160 und 80 m konnte man 
mehrfach Hawaii, Alaska und die US-Westküste arbeiten. Rico, DF2CK, 
beobachtete im Maximum der Quadrantiden sporadische E-Schichten auf 10 m.


Vorhersage bis zum 12. Januar:
Die Fleckengruppe 1039 dreht aus unserem Blickfeld, aber die Aufnahmen von 
STEREO deuten das mögliche Erscheinen der alten Flecken 1036 und 1037 an. 
Wir dürfen vorsichtig hoffen, dass lange sonnenfleckenfreie Perioden 
seltener werden und dass damit ein Aufschwung im Sonnenfleckenzyklus 24 
deutlicher sichtbar wird. Die nächsten Tage sind geprägt von einer ruhigen 
Sonne und einem ruhigen geomagnetischen Feld. Die DX-Bedingungen oberhalb 
von 20 m werden schlechter sein als in den vergangenen beiden Wochen, aber 
Ausnahmen bestätigen bekanntlich die Regel. Dafür bestehen zwischen 160 
und 20 m sehr gute DX-Möglichkeiten.

Es folgen nun die Orientierungszeiten für Gray-Line DX, jeweils in UTC:

Sonnenaufgang: Auckland/Neuseeland 17:08; Melbourne/Ostaustralien 19:04; 
Perth/Westaustralien 21:16; Singapur/Republik Singapur 23:08; Tokio/Japan 
21:51; Honolulu/Hawaii 17:10; Anchorage/Alaska 19:07; 
Johannesburg/Südafrika 03:21; San Francisco/Kalifornien 15:26; 
Stanley/Falklandinseln 07:47; Berlin/Deutschland 07:16.

Sonnenuntergang: New York/USA-Ostküste 21:42 San Francisco/Kalifornien 
01:05; Sao Paulo/Brasilien 21:57; Stanley/Falklandinseln 00:17; 
Honolulu/Hawaii 04:03; Anchorage/Alaska 00:57; Johannesburg/Südafrika 
17:04; Auckland/Neuseeland 07:43; Berlin/Deutschland 15:07.

Die Redaktion hatte Stefan Hüpper, DH5FFL, vom Amateurfunkmagazin CQ DL. 
Diesen Rundspruch gibt es auch als Text oder Stream-Audio- und MP3-Datei 
auf der DARC-Webseite sowie in Packet Radio unter der Rubrik DARC. 
Meldungen für den Rundspruch - mit bundesweiter Relevanz - schicken Sie 
bitte per Post oder Fax an die Redaktion CQ DL sowie per E-Mail 
ausschließlich an redaktion at darcverlag.de. Vielen Dank fürs Zuhören und 
AWDH bis zur nächsten Woche!

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Verzeichnis der Internetadressen (Rundspruchsprecher: Bitte nicht 
vorlesen!):
[1] http://oscar.dcarr.org/
[2] darc at darc.de
[3] http://www.bavarian-contest-club.de
[4] dl8dyl at gmx.de
[dx] http://www.darcdxhf.de



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