[DL-RS] Deutschland-Rundspruch 1/2010, 1. KW
Deutschlandrundspruch des DARC e.V.
rundspruch at lists.darc.de
Do Jan 7 15:33:32 CET 2010
DARC e.V. Lindenallee 4, 34225 Baunatal, Telefon 0561 949880
Deutschland-Rundspruch 1/2010, 1. KW
(Redaktionsschluss: Dienstag 10 Uhr, freigegeben für Rundspruchsendungen
ab Donnerstag, den 7. Januar 2010, 17:30 UTC)
(An die Rundspruchsprecher: Internet-Linkverweise nicht vorlesen, z. B.
[X]; lediglich für die Schriftfassung werden diese am Ende des
Rundspruches aufgelistet.)
Hallo, liebe SWLs, YLs und OMs,
Sie hören den Deutschland-Rundspruch Nummer 1 des Deutschen
Amateur-Radio-Club für die 1. Kalenderwoche 2010. Diesmal haben wir
Meldungen zu folgenden Themen:
- Teilbereich 7100 bis 7200 kHz mit höherer Leistung nutzbar
- Auswertung zur Weihnachtssendung des Längstwellensenders SAQ
- Webseite informiert über Status von OSCAR-Satelliten
- DARC will Antrag auf Berufung stellen
- Amateurfunk im Auto weiterhin erlaubt
- DARC bietet Seminar für Funktionsträger an
- Termine
- Aktuelle Conteste
und
- Was gibt es Neues über das Funkwetter?
Hier die Meldungen:
Teilbereich 7100 bis 7200 kHz mit höherer Leistung nutzbar
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Wie es das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) im
Gespräch mit dem Runden Tisch Amateurfunk (RTA) am 8. Oktober zugesagt
hatte, ist der Frequenzteilbereich 7100 bis 7200 kHz seit dem 16. Dezember
für die Funkamateure der Zeugnisklasse A mit einer maximalen Leistung von
750 W (PEP) nutzbar. Das BMWi hat dies mit der letzten Amtsblattmitteilung
Nr. 621/2009 des Jahres veröffentlicht und weist darauf hin, dass
Störungen zu vermeiden sind und die maximale Leistung nur dann
auszuschöpfen ist, wenn es zur Aufrechterhaltung einer Funkverbindung oder
für experimentelle Zwecke als zwingend notwendig erachtet wird. Die
Übergangsregelung zugunsten der Funkamateure und zur Förderung des
Experimentierfunkdienstes ist sinnvoll, da die in Kraft getretene Zweite
Verordnung zur Änderung der Frequenzbereichszuweisungsplanverordnung die
Nutzung des Frequenzbereiches 7100 bis 7200 kHz für den Amateurfunkdienst
bereits enthielt. Die speziellen Bestimmungen über den Amateurfunkdienst,
explizit die Amateurfunkverordnung, müssen aber noch angepasst werden. Die
Novellierung der Amateurfunkverordnung erfolgt in diesem Jahr unter
Berücksichtigung der Eingaben des RTA als Interessenvertretung der
deutschen Funkamateure.
Auswertung zur Weihnachtssendung des Längstwellensenders SAQ
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140 Empfangsberichte liegen den Verantwortlichen des schwedischen
Längstwellensenders SAQ in Grimeton zur Weihnachtsaussendung am 24.
Dezember vor. Die CW-Signale des 200-kW-Maschinensenders auf 17,2 kHz um
08:00 Uhr UTC wurden vorwiegend in Europa, teilweise mit schwächerem
Signalpegel auch in den USA gehört. Weitere 60 Zuhörer verfolgten das
Geschehen über internetbasierte WebSDR-Empfänger.
Webseite informiert über Status von OSCAR-Satelliten
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Die neue Webseite [1] von David Carr, KD5QGR, informiert ihre Nutzer über
den aktuellen Status von Amateurfunksatelliten. Tabellenartig wird hier
über die Zeit hinweg aufgezeigt, ob jeweilige Transponder oder Repeater
aktiv sind, Telemetrie oder Baken zu empfangen sind oder ob die Mannschaft
der Internationalen Raumstation ISS per Phonie aktiv ist. Als
Datengrundlage dienen Meldungen einzelner Funkamateure. Jeder ist folglich
aufgerufen, seine Beobachtungen als Datenbasis zur Verfügung zu stellen.
DARC stellt Antrag auf Berufung
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In der Verwaltungsrechtssache eines Mitglieds wegen Störungen des
Rundfunks- und Amateurfunkempfangs, die vom DARC unterstützt wird, hatte
das Verwaltungsgericht Karlsruhe aufgrund der mündlichen Verhandlung am
20. Oktober 2009, die Klage abgewiesen - der Deutschland-Rundspruch Nr. 42
berichtete. Die Klage vor dem Verwaltungsgericht Karlsruhe war gerichtet
gegen die Bundesrepublik Deutschland, diese vertreten durch die
Bundesnetzagentur. Mit der Klage wurde ein Einschreiten gegen ein
PLC-Anbieter wegen konkreter Störungen verlangt. Der DARC e.V. unterstützt
den Kläger und Funkamateur weiter fachlich und finanziell und hält den
Prozess für bedeutsam für alle Funkamateure. Der DARC stellt daher den
Antrag auf Zulassung der Berufung vor dem Verwaltungsgerichtshof Mannheim.
Berufungsgründe hält der Vorstand für gegeben. Die Thematik ist von
grundsätzlicher Bedeutung. Außerdem wird die mangelhafte Aufklärung durch
das Gericht gerügt.
Amateurfunk im Auto weiterhin erlaubt
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Ende vergangenen Jahres zeigten sich einige Funkamateure infolge einer
Pressemitteilung über ein Urteil des Oberlandesgerichtes Celle
verunsichert, ob Funken während der Fahrt verboten sein soll. An dieser
Stelle sei auf die Meldung im Deutschland-Rundspruch Nr. 34/2009
hingewiesen. Dort haben wir die Mitglieder bereits zur Sachlage
informiert, hier nochmals der grobe Wortlaut zur Wiederholung:
"Die Benutzung von Funkgeräten während einer Autofahrt kann verboten sein,
wenn ein Funkgerät über eine Zusatzfunktion verfügt, die es dem Benutzer
ermöglicht, Telefonate in das Fernsprechnetz abzusetzen ... Die
Entscheidung betraf einen Fall, in dem ein Mann während der Fahrt ein
Mobilfunkgerät an das rechte Ohr hielt und damit kommuniziert hatte. Vom
Grundsatz her bleibt es aber dabei, dass nach dem Wortlaut der Vorschrift
in der Straßenverkehrsordnung lediglich die Benutzung von Mobil- und
Autotelefonen, nicht aber die Benutzung und Bedienung von Funkgeräten
verboten ist. Der Betrieb eines Amateurfunkgerätes im Sinne des
Amateurfunkgesetzes während einer Autofahrt ist daher nach der
Straßenverkehrsordnung nicht verboten."
DARC bietet Seminar für Funktionsträger an
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Für das Informations- und Führungsseminar des DARC e.V. in Baunatal, vom
16. bis 18. April, sind noch einige Plätze frei. Das siebte
Funktionsträgerseminar richtet sich an alle Mitglieder, die im DARC e.V.
ein Amt bekleiden oder dies in naher Zukunft anstreben. Ziel des Seminars
ist es, die Funktionsträger über die Strukturen des Verbandes zu
informieren, und ihnen Unterstützung und Tipps für die Ausübung des Amtes
zu geben. Die Themenbereiche sind: Geschäftsstelle als
Dienstleistungszentrum, OV-Mappe als hilfreiches Nachschlagewerk,
Einführung in die Mitgliederverwaltungssoftware DAS at PC, Vereinsrecht und
Haftungsfragen, Versicherungsfragen sowie Presse- und
Öffentlichkeitsarbeit. Das Schulungsangebot wird am Abend mit Workshops im
Amateurfunkzentrum ergänzt. Weitere Informationen und das Anmeldeformular
erhalten Sie vom DARC-Serviceteam per E-Mail [2].
Termine
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Der Bavarian Contest Club (BCC) trifft sich am 16. Januar zum
"Heilig-Dreikönigs-Treffen" im Hotel Linden in Linden bei Landshut.
Eingeladen sind neben BCC-Mitgliedern alle, die Spaß am Amateurfunk haben,
speziell Contester und DXer. Viele Gäste reisen bereits am Vormittag an,
das Programm beginnt ab ca. 13.30 Uhr. Neben interessanten Vorträgen zu
contestrelevanten Themen werden vom BCC erzielte Ergebnisse des
vergangenen Jahres ausgewertet. Das Ende des Treffens ist offen, unter
Tel. (0 87 04) 83 56 können Zimmer reserviert werden. Aktuelle
Informationen zum Vortragsprogramm sowie die Anfahrtsbeschreibung finden
Sie auf der BCC-Webseite [3]. Fragen bitte an Irina Stieber, DL8DYL [4].
Bereits jetzt vormerken kann man sich das Jubiläumsfest 60 Jahre DARC e.V.
im Amateurfunkzentrum Baunatal. Am Samstag, dem 18. September sind alle
Mitglieder und Freunde des DARC e.V. eingeladen, das Amateurfunkzentrum zu
besichtigen. Die Besucher erwartet ein Amateurfunkmarkt mit
Händlerbeteiligung, Funkbetrieb an der Clubstation DF0AFZ und ein
umfangreiches Aktionsprogramm.
Aktuelle Conteste
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Bis 7. Januar: Aktivitätswoche Rheinland-Pfalz
Bis 31. Dezember: RTC-Jahreswettbewerb und Jahreswettbewerb der DOK-Börse
9. Januar: Aktivitätstag Distrikt Nordrhein
10. Januar: Midwinter Contest und DARC 10-m-Contest
11. Januar: Midwinter Contest
16. bis 17. Januar: HA DX Contest und UK DX RTTY Contest
Die Ausschreibungen finden Sie auf der Webseite des DX und
HF-Funksportreferates [dx] sowie mittels der Contesttermin-Tabelle in der
CQ DL 1/10 auf S. 58.
Der Funkwetterbericht vom 5. Januar, erstellt von Hartmut Büttig, DL1VDL
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Rückblick vom 20. Dezember bis 4. Januar: Die Sonne präsentierte uns ein
Weihnachtsgeschenk, denn die täglichen Messwerte der Sonnenaktivität haben
zuvor gehegte Befürchtungen vom Sonnenfleckenminimum ohne sichtbares Ende
oder etwa eine Wiederholung des Maunder-Minimums erst einmal in die
"Schublade" geräumt.
Zwischen dem 9. Dezember und dem 4. Januar war nur der 25. Dezember ein
sonnenfleckenfreier Tag. Der solare Flux fiel von 83,7 am 20. Dezember bis
74,5 am 4. Januar. C-Flares gab es zwei am 21., fünf am 22., einen am 23.
Dezember, drei am 2. Januar und jeweils einen an den Folgetagen. Der
geomagnetische Index k war nie größer als zwei, sehr oft sogar Null, also
sehr ruhig.
Außerdem lagen im Berichtszeitraum die Wintersonnenwende und am frühen 4.
Januar das Maximum des Meteorschauers der Quadrantiden.
In der Amateurfunkpraxis spiegelte sich die positive Entwicklung auf der
Sonne wider. Beispiele: Das 15-m-Band öffnete oft lange und gut. In der
Weihnachtswoche war Felix, DP1POL, auf 80 m zu arbeiten, obwohl in der
Antarktis zurzeit die Sonne nicht untergeht. Auf 160 und 80 m konnte man
mehrfach Hawaii, Alaska und die US-Westküste arbeiten. Rico, DF2CK,
beobachtete im Maximum der Quadrantiden sporadische E-Schichten auf 10 m.
Vorhersage bis zum 12. Januar:
Die Fleckengruppe 1039 dreht aus unserem Blickfeld, aber die Aufnahmen von
STEREO deuten das mögliche Erscheinen der alten Flecken 1036 und 1037 an.
Wir dürfen vorsichtig hoffen, dass lange sonnenfleckenfreie Perioden
seltener werden und dass damit ein Aufschwung im Sonnenfleckenzyklus 24
deutlicher sichtbar wird. Die nächsten Tage sind geprägt von einer ruhigen
Sonne und einem ruhigen geomagnetischen Feld. Die DX-Bedingungen oberhalb
von 20 m werden schlechter sein als in den vergangenen beiden Wochen, aber
Ausnahmen bestätigen bekanntlich die Regel. Dafür bestehen zwischen 160
und 20 m sehr gute DX-Möglichkeiten.
Es folgen nun die Orientierungszeiten für Gray-Line DX, jeweils in UTC:
Sonnenaufgang: Auckland/Neuseeland 17:08; Melbourne/Ostaustralien 19:04;
Perth/Westaustralien 21:16; Singapur/Republik Singapur 23:08; Tokio/Japan
21:51; Honolulu/Hawaii 17:10; Anchorage/Alaska 19:07;
Johannesburg/Südafrika 03:21; San Francisco/Kalifornien 15:26;
Stanley/Falklandinseln 07:47; Berlin/Deutschland 07:16.
Sonnenuntergang: New York/USA-Ostküste 21:42 San Francisco/Kalifornien
01:05; Sao Paulo/Brasilien 21:57; Stanley/Falklandinseln 00:17;
Honolulu/Hawaii 04:03; Anchorage/Alaska 00:57; Johannesburg/Südafrika
17:04; Auckland/Neuseeland 07:43; Berlin/Deutschland 15:07.
Die Redaktion hatte Stefan Hüpper, DH5FFL, vom Amateurfunkmagazin CQ DL.
Diesen Rundspruch gibt es auch als Text oder Stream-Audio- und MP3-Datei
auf der DARC-Webseite sowie in Packet Radio unter der Rubrik DARC.
Meldungen für den Rundspruch - mit bundesweiter Relevanz - schicken Sie
bitte per Post oder Fax an die Redaktion CQ DL sowie per E-Mail
ausschließlich an redaktion at darcverlag.de. Vielen Dank fürs Zuhören und
AWDH bis zur nächsten Woche!
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Verzeichnis der Internetadressen (Rundspruchsprecher: Bitte nicht
vorlesen!):
[1] http://oscar.dcarr.org/
[2] darc at darc.de
[3] http://www.bavarian-contest-club.de
[4] dl8dyl at gmx.de
[dx] http://www.darcdxhf.de
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