[DL-RS] Deutschland-Rundspruch 23/2009, 24. KW

Deutschlandrundspruch des DARC e.V. rundspruch at lists.darc.de
Mi Jun 10 15:17:19 CEST 2009


DARC e.V. Lindenallee 4, 34225 Baunatal, Telefon 0561 949880
Deutschland-Rundspruch 23/2009, 24. KW
(Redaktionsschluss: Dienstag 10 Uhr, freigegeben für Rundspruchsendungen 
ab Donnerstag, den 11. Juni 2009, 17:30 UTC)

(An die Rundspruchsprecher: Internet-Linkverweise nicht vorlesen, z. B. 
[X]; lediglich für die Schriftfassung werden diese am Ende des 
Rundspruches aufgelistet.)

Hallo, liebe SWLs, YLs und OMs,
Sie hören den Deutschland-Rundspruch Nummer 23 des Deutschen 
Amateur-Radio-Club für die 24. Kalenderwoche 2009. Diesmal haben wir 
Meldungen zu folgenden Themen:

- Unkoordinierte DGPS-Zuteilung im Bereich 438 bis 440 MHz
- BEMFV hat Vorrang vor Bundesimmissionsschutzgesetz
- BAKOM weist PLC in die Schranken
- Besuchen Sie die 34. HAM RADIO
- Fernkurs endete erfolgreich
- Termine
- Aktuelle Conteste
und
- Was gibt es Neues über das Funkwetter?

Hier die Meldungen:

Unkoordinierte DGPS-Zuteilung im Bereich 438 bis 440 MHz
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Die niederländische Telecom Agentur [1] hat einseitig und ohne jegliche 
europäische Koordinierung den Frequenzbereich 438 bis 440 MHz für 
DGPS-Anwendungen zugeteilt. In den Niederlanden ist der Bereich 436 bis 
440 MHz nur sekundär dem Amateurfunk zugewiesen. Als Primärnutzungen sind 
unter anderem laut Datenbank, Land Mobile und Radio Location vorgesehen 
[2]. Hier besteht Kollisionspotenzial mit dem in DL primär zugewiesenen 
70-cm-Amateurfunkband von 430 bis 440 MHz. Der Referent des DARC-Referates 
VHF-/UHF-/SHF-Technik, Jochen Berns, DL1YBL, hatte das Problem bereits im 
November auf der IARU-Tagung in Cavtat/Kroatien mit den Vertretern der 
Niederländischen Regulierungsbehörde diskutiert.
Aufgrund der langjährigen Zuteilung der Relaisfunkstellen im 70-cm-Band 
genießt der Amateurfunkdienst in DL Bestandsschutz. Die nationale 
Amateurfunkzuteilung im Bereich 430 bis 440 MHz in DL ist IARU-konform. 
Jede Amateurfunkstation hat in DL das Recht, gemäß Amateurfunkverordnung 
und IARU-Bandplan in dem Bereich 438 bis 440 MHz Betrieb zu machen. Auf 
der Messe HAM RADIO ist ein Treffen zwischen der Bundesnetzagentur sowie 
den belgischen und niederländischen Funkamateuren geplant, bei dem es um 
die Definition von Schutzabständen für DGPS-Systeme gehen soll, die von 
deren Betreibern künftig eingehalten werden müssen. Für solche Fälle gibt 
es die so genannte Berliner Vereinbarung, in der sich auch die Niederlande 
verpflichtet haben, Kollisionen mit den Nachbarländern zu vermeiden und 
koordiniert Grenzwerte an den Landesgrenzen einzuhalten. Die BNetzA hat 
dazu eine offizielle Stellungnahme erarbeitet.
Das Differential Global Positioning System (DGPS) ist ein System zur 
Steigerung der Genauigkeit von GPS-Navigation. Dazu werden im genannten 
Frequenzbereich Korrekturdaten ausgestrahlt, z.B. um landwirtschaftliche 
Maschinen metergenau zu positionieren. Die Systeme werden kommerziell 
genutzt. In anderen Ländern benutzt man den Bereich zwischen 440 bis 470 
MHz und geht somit dem Amateurfunkdienst aus dem Weg. Einige dieser 
DGPS-Systeme senden jedoch bereits im Grenzgebiet Belgien/Deutschland, 
ohne vorherige Koordinierung mit den zuständigen Behörden. Ausführliche 
Informationen haben die Radioamateure der belgischen Ostkantone auf ihrer 
Webseite veröffentlicht [3].


BEMFV hat Vorrang vor Bundesimmissionsschutzgesetz
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Aktuell hat das Verwaltungsgericht Münster in einem Eilverfahren das 
Verhältnis des Gesetzes über Funkanlagen und 
Telekommunikationsendeinrichtungen (FTEG) gegenüber dem 
Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) als vorrangig bezeichnet. In dem 
zugrunde liegenden Fall hatte sich eine Nachbarin gegen die von der 
Bundesnetzagentur ausgestellte Standortbescheinigung für einen 
Mobilfunksendemasten gewehrt, weil ihrer Auffassung nach die Grenzwerte 
zum Schutz vor Auswirkungen elektromagnetischer Felder nicht ausreichend 
seien. Das Verwaltungsgericht hat nicht nur – wie bereits andere 
Verwaltungsgerichte, der Bundesgerichtshof und das 
Bundesverfassungsgericht – die vorauseilende Schutzpflicht des Staates mit 
Blick auf befürchtete gesundheitliche Schäden verneint. Das momentane 
Schutzniveau beruhe auf gesicherten wissenschaftlichen Erkenntnissen. Erst 
anderweitige Erkenntnislagen seien dazu geeignet, den Gesetzesgeber zu 
verpflichten, weitergehende Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Solche 
Erkenntnislagen gäbe es aber nicht.
Darüber hinaus hat das Verwaltungsgericht aber eine viel interessantere 
Entscheidung hinsichtlich des Verhältnisses FTEG / BEMFV und 
Bundesimmissionsschutzgesetz / 26. Bundesimmissionsschutzverordnung 
gefällt. Die von der BNetzA erlassene Standortbescheinigung basiere auf 
dem FTEG und der Verordnung über das Nachweisverfahren zur Begrenzung 
elektromagnetischer Felder. Die Standortbescheinigung schreibe dabei die 
erforderlichen Sicherheitsabstände fest. Eines Bezuges zu § 22 BImSchG 
bedürfe es nicht, weil die vorgenannten Normen als Spezialgesetze 
vorgingen.
Weitere Schlussfolgerungen zur Meldung sind auf der DARC-Webseite 
nachzulesen und werden in der Augustausgabe der CQ DL veröffentlicht.


BAKOM weist PLC in die Schranken
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Mit ihrer Mitteilung „Powerline Communication 2. Generation“ informiert 
die Schweizer Fernmeldebehörde BAKOM die Schweizer Bürger darüber, mit 
welchen Mitteln sie die berechtigten Interessen der Funkanwender, 
einschließlich der des Amateurfunkdienstes, von elektromagnetischen 
Störungen, die von PLC ausgehen, für den bestimmungsgemäßen Funkempfang 
frei hält. Abschließend heißt es in dem BAKOM-Bericht, Zitat: „Falls 
jedoch keine EMV-Maßnahmen gefunden werden, muss der Teil des PLC-Netzes, 
der die Störung verursacht, ausgeschaltet werden.“ Die Mitteilung der 
BAKOM kann auf deren Webseite im Internet abgerufen werden [4]. Auch in 
der Schweiz kommt die Powerline-Technik zur Übermittlung von Daten über 
das Stromnetz und zur Steuerung elektrischer Geräte zum Einsatz. Weil das 
für Hochfrequenzübertragung völlig ungeeignete Stromnetz verwendet wird, 
können Funkanwendungen durch die verursachten elektromagnetischen 
Störungen im Frequenzbereich von 1,6 MHz bis 34 MHz erheblich 
beeinträchtigt werden.


Besuchen Sie die 34. HAM RADIO
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Die 34. HAM RADIO auf dem Messegelände Friedrichshafen am Bodensee öffnet 
von Freitag, den 26., bis Sonntag, den 28. Juni ihre Tore. Neben dem 
großen HAM-Flohmarkt in den Hallen B1 bis B3, der Präsentation 
internationaler Amateurfunkverbände und kommerzieller Anbieter in der 
Halle A1, wird das Jubiläum des 60. Bodenseetreffens des DARC e.V. 
gefeiert. Dazu gehören eine Sonderausstellung des Fördervereins 
Amateurfunkmuseum e.V. und ein umfangreiches Vortragsprogramm. Im 
Messe-Foyer erwartet die Besucher eine Aktionsbühne mit Diskussionsrunden, 
Vorstellung von Aktivitäten und Preisverleihungen. Das Programm steht erst 
kurzfristig fest und wird in der Juliausgabe der CQ DL veröffentlicht, die 
noch vor Messebeginn am 24. Juni erscheint. Um lange Wartezeiten beim 
Einlass zu vermeiden, besteht die Möglichkeit, über die Webseite der Messe 
Friedrichshafen Eintritts-Tickets vorab online zu bestellen [5].
Am 27. Juni werden um 14 Uhr im Raum Liechtenstein eine Amateurfunkprüfung 
für beide Klassen sowie die Möglichkeit einer Zusatzprüfung angeboten. Die 
Anmeldung kann entweder direkt am Messestand der BNetzA oder schriftlich 
bei der Außenstelle Karlsruhe erfolgen. Die Anzahl der Teilnehmer ist auf 
50 Personen begrenzt.
Die DL-DX RTTY Contest Group [6] lädt die Besucher zum 6. Internationalen 
RTTY-Treffen ein. Treffpunkt ist am 26. Juni um 19 Uhr im Gasthof 
Heuschober, nahe dem Messegelände in der Allmannsweilerstrasse 108 in 
Friedrichshafen.
Erstmalig wird es Amateurfunkbetrieb an Bord des „Zeppelin NT“ geben. Dazu 
wurde der Flieger-Funk-Runde e.V. das Rufzeichen DLØZZF zugeteilt, das 
sich aus der Luftfahrzeug-Kennung des Luftschiffs „Baden-Württemberg“, 
D-LZZF, ableitet. Operator von DLØZZF/AM ist Prof. Dr. Hans Schwarz, 
DK5JI. Geplant sind zwei Handfunkgeräte. Mit einem Gerät wird analoger 
FM-Betrieb auf 145,550 MHz abgewickelt, das zweite Gerät wird im 
D-Star-Modus betrieben. Die aktuelle Position des Luftschiffs soll in das 
APRS-Netz übermittelt werden und wäre dann auch im Internet abrufbar [7]. 
Vor Betriebsaufnahme muss ein EMV-Test erfolgen, der zum Zeitpunkt des 
Rundspruch-Redaktionsschlusses noch aussteht. Die Flüge finden am 26. und 
27. Juni, jeweils von 1710 bis 1730 UTC statt. Start- und Landeplatz ist 
die Zeppelin-Luftschiffwerft, gegenüber dem Messegelände. Jede Verbindung 
wird automatisch mit einer QSL-Karte bestätigt.


Fernkurs endete erfolgreich
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Am 25. Mai endete ein Amateurfunk-Fernkurs der Klasse A des Teams 
FUNKEN-LERNEN mit einem Intensiv-Wochenende. Alle Teilnehmer nahmen das 
HAREC-Prüfungszeugnis entgegen. Für Jugendliche wird in den Sommerferien 
ein Zeltlager mit einem Klasse-E-Kurs angeboten. Die Anmeldefrist läuft 
bereits, die Plätze sind begrenzt. Informationen zum Ferienkurs und zum 
neuen Fernkurs ab Herbst 2009 gibt es auf der HAM RADIO am Stand Nr. 
A1-741, in der CQ DL 6/09 auf Seite 436 oder im Internet [8].


Termine
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Der OV Illingen (Q13) hat seine nächste Stratosphären-Ballonmission, 
diesmal am Johannes-Keppler-Gymnasium in Lebach, für Freitag, den 3. Juli, 
angekündigt. Sollte es zum Start kommen, werden die Signale einer 
möglichen Amateurfunknutzlast aufgrund der Flughöhe in weiten Teilen 
Deutschlands zu hören sein.


Aktuelle Conteste
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13. Juni: VFDB Contest, Hessen Contest und QSO-Party am Funkertag
14. Juni: Hessen Contest
20. Juni: AGCW-DL VHF/UHF Contest
20. und 21. Juni: JARL All Asian DX Contest
Die Ausschreibungen finden Sie auf der Webseite des DX und 
HF-Funksportreferates [dx] sowie mittels der Contesttermin-Tabelle in der 
CQ DL 6/09 auf Seite 442.


Der Funkwetterbericht vom 9. Juni, erstellt von Hartmut Büttig, DL1VDL
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Rückblick vom 2. bis 8. Juni: Die Tageswerte des solaren Fluxes fielen 
wieder leicht von 72,5 auf 69 Einheiten. Die Region 1019 mit insgesamt 13 
Einzelflecken verschwand am 5. Juni. Es folgten nur zwei fleckenlose Tage 
bis nunmehr die Region 1020 die Sonnenscheibe als unauffälliges Pünktchen 
ziert. Diese Region ist ein Hoffnungsträger für uns – besser als gar kein 
Sonnenfleck. Das geomagnetische Feld war am 4. und 7. Juni gestört, 
ansonsten ruhig.
DL1VDL hatte endlich wieder Zeit, jeden Tag QRV zu sein und erfreute sich 
an den eigentlich nicht erwarteten guten Bandöffnungen. Das subjektiv 
interessanteste Band war 6 m mit sporadischen Öffnungen in die Karibik und 
transäquatorial bis Nigeria. Die oberen Kurzwellenbänder profitierten 
ebenso wie 6 m von sporadischen E-Schichten, aber auch von F-Schicht- 
Reflexionen in die Karibik. Am Freitag gegen Mitternacht war 
beispielsweise sowohl die Karibik auf 24 MHz erreichbar als auch Südafrika 
auf 80 m. Wir haben eigentlich wenig Grund zur Beschwerde über sehr 
schlechte Ausbreitungsbedingungen, auch wenn das Rauschen an einigen Tagen 
durchaus störte.

Die Vorhersage bis zum 17. Juni:
Der Langzeit-Mittelwert des solaren Fluxes von 70 Einheiten dient uns 
weiterhin als Richtwert für eigene PC-gestützte Berechnungen der 
Kurzwellenausbreitung. Die Sonnentätigkeit bleibt insgesamt gering mit 
Fluxwerten um 70. Die instabile Troposphäre sorgt für anhaltende 
Regenscattermöglichkeiten. Sporadic-E bleibt das Salz in der Suppe auf 10 
und 6 m. 40 und 30 m sind nachts exzellente DX-Bänder. Auch wenn die 
Bänder oft einen unbenutzten Eindruck erwecken, die Baken belegen genauso 
wie die Contestaktivitäten, dass die Bänder öfter nutzbar sind, als wir 
glauben.

Es folgen nun die Orientierungszeiten für Gray-Line DX, jeweils in UTC:
Sonnenaufgang: Auckland/Neuseeland 19:28; Melbourne/Ostaustralien 21:30; 
Perth/Westaustralien 23:12; Singapur/Republik Singapur 22:57; Tokio/Japan 
19:24; Honolulu/Hawaii 15:48; Anchorage/Alaska 12:22; 
Johannesburg/Südafrika 04:50; San Francisco/Kalifornien 12:47; 
Stanley/Falklandinseln 11:59; Berlin/Deutschland 02:44.
Sonnenuntergang: New York/USA-Ostküste 00:25; San Francisco/Kalifornien 
03:31; Sao Paulo/Brasilien 20:27; Stanley/Falklandinseln 19:53; 
Honolulu/Hawaii 05:12; Anchorage/Alaska 07:29; Johannesburg/Südafrika 
15:23; Auckland/Neuseeland 05:10; Berlin/Deutschland 19:26.

Das waren die Meldungen des DARC-Deutschland-Rundspruchs. Die Redaktion 
hatte Stefan Hüpper, DH5FFL, vom Amateurfunkmagazin CQ DL. Diesen 
Rundspruch gibt es auch als Text oder Stream-Audio- und MP3-Datei auf der 
DARC-Webseite sowie in Packet Radio unter der Rubrik DARC. Meldungen für 
den Rundspruch – mit bundesweiter Relevanz – schicken Sie bitte per Post 
oder Fax an die Redaktion CQ DL sowie per E-Mail ausschließlich an 
redaktion at darc.de. Vielen Dank fürs Zuhören und AWDH bis zur nächsten 
Woche!

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Verzeichnis der Internetadressen (Rundspruchsprecher: Bitte nicht 
vorlesen!):
[1] http://www.agentschap-telecom.nl
[2] http://tinyurl.com/nny36a
[3] http://www.rbo.be/dgps.htm
[4] http://tinyurl.com/ntcwuu
[5] http://www.hamradio-friedrichshafen.de/html/de/
[6] www.drcg.de
[7] http://aprs.fi/?call=dl0zzf
[8] http://www.funken-lernen.de
[dx] http://www.darcdxhf.de


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